Sehr geehrte Kunden,
Abs. 1 des Waffengesetztes (WaffG) bestimmt, daß der Umgang mit Waffen grundsätzlich nur Personen gestattet ist, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§34 Abs. 1 WaffG sieht vor, dass Waffen nur Berechtigten überlassen werden dürfen.
Soweit es nicht offensichtlich ist, dass der Erwerber das Mindestalter erreicht hat, erfolgt der Nachweis üblicherweise durch persönliche Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises im Original. Wo das nicht möglich ist, ist laut dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport – Landespolizeipräsidium, der amtlich bestätigte Altersnachweis der geeignete Nachweis.
Wir möchten Sie daher um Verständnis bitten, daß wir bei Waffenbestellungen aus Deutschland – als Alternative zur Selbstabholung – von Ihnen einen amtlich bestätigten Altersnachweis verlangen müssen.
Altersüberprüfung in Zusammenarbeit mit DHL:
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises (Paß oder Personalausweis) mit dem Sie sich gegenüber DHL ausweisen möchten per Post oder eMail (kein FAX!) zu. Die Altersüberprüfung erfolgt durch den Zusteller/in der Postfiliale. Bitte beachten Sie, dass das Paket nur gegen Vorlage des Ausweises ausgefolgt werden kann, dessen Kopie wir von Ihnen erhalten haben!
Altersüberprüfung durch amtlich bestätigten Altersnachweis:
Unter einem amtlich bestätigten Altersnachweis verstehen wir eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift von z.B.: Personalausweis, Reisepaß, Jagdschein, oder einem vergleichbaren amtlichen Lichtbildausweis aus dem Ihr Geburtsdatum eindeutig hervorgeht.
Die Zusendung muß per Post erfolgen!
Siehe dazu auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Als Alternative zur Kopie und um Ihnen die Angelegenheit etwas zu erleichtern haben wir einen Vordruck erstellt. Drucken Sie sich bitte das Formular aus – ist Ihnen das nicht möglich, senden wir Ihnen den Text gerne zu, tragen Sie Ihre Daten ein und legen Sie das Papier gemeinsam mit dem entsprechenden Dokument der ausstellenden Behörde* vor.
Vordruck Altersnachweis
Für das Dokument benötigen Sie den Adobe Reader, dieser kann hier gratis heruntergeladen werden:
Ein Altersnachweis muß nur einmal erbracht werden, er gilt für alle weiteren Einkäufe bei uns.
* Beglaubigung erhalten Sie:
o bei der Behörde die das Dokument ausgestellt hat, bzw. es verwahrt
o beim Notar
o beim Bürgeramt, Gemeindeamt oder Bürgerbüro
o Stellen staatlich anerkannter Kirchen (*Pfarramt*)
o bei sonstigen Urkundspersonen
Sollte Ihnen die Behörde unser Formular nicht ausfüllen wollen, so ersuchen Sie bitte um ein Äquivalent mit gleichem Inhalt. Weiters sind Sie unseres Wissens der ausstellenden Behörde gegenüber nicht verpflichtet Auskunft über die geplante Verdendung der Altersbestätigung zu geben.